Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz die Gemeindeimmobiliensteuer „GIS“ eingeführt, welche die staatliche IMU und die TASI ersetzt. Eigentümer oder Inhaber von dinglichen Rechten an Gebäuden und Baugründen sind zur Bezahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) verpflichtet. Wer muss die GIS bezahlen? Die Steuer muss von den Eigentümern der Gebäude und Baugründen, oder von Inhabern eines Realrechtes (Fruchtgenuss, Nutzungs-, Wohn- und Oberflächenrecht) und von den Leasingnehmern entrichtete werden, die ein Gebäude oder ein Baugrund besitzen. Steuersätze,…
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