Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz die Gemeindeimmobiliensteuer „GIS“ eingeführt, welche die staatliche IMU und die TASI ersetzt. Eigentümer oder Inhaber von dinglichen Rechten an Gebäuden und Baugründen sind zur Bezahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) verpflichtet.
Wer muss die GIS bezahlen?
Die Steuer muss von den Eigentümern der Gebäude und Baugründen, oder von Inhabern eines Realrechtes (Fruchtgenuss, Nutzungs-, Wohn- und Oberflächenrecht) und von den Leasingnehmern entrichtete werden, die ein Gebäude oder ein Baugrund besitzen.
Steuersätze, Freibeträge und Steuererleichterungen
Steuersätze, Freibeträge und Steuererleichterungen werden mit Gemeindeverordnung bzw. -beschluss festgelegt, wobei diese auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde einsehbar sind.
Grundsätzlich kann jede Familiengemeinschaft die Begünstigungen/Freibeträge für Hauptwohnung nur für ein Gebäude im gesamten Landesgebiet beanspruchen. Die Hauptwohnung ist dabei jene Immobilie, in welcher der Steuerpflichtige und seine Familie den meldeamtlichen Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als Zubehörseinheiten zur Hauptwohnung gelten höchstens drei Immobilien der Katasterkategorien C/2 (Magazine, Keller, Dachräume), C/6 (Garagen oder Stellplätze) und C/7 (Überdachungen), wobei davon höchstens zwei derselben Kategorie angehören können.
Wie wird die GIS berechnet?
Für Gebäude, die im Kataster eingetragen sind, wird der Katasterwert als Berechnungsgrundlage genommen, wobei dieser mit gesetzlich festgeschriebenen Multiplikatoren aufgewertet wird. Auf den neuen Katasterauszügen ist die Berechnungsgrundlage in einer eigenen Spalte mit der Bezeichnung „Wert GIS“ bzw. „Valore IMI“ angeführt. Bei Baugründen wird der Marktwert herangezogen.
Wann muss die GIS bezahlt werden?
Die Einzahlung der für das laufende Jahr geschuldeten Steuer erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate muss innerhalb 16. Juni und die zweite innerhalb 16. Dezember eingezahlt werden. Die Einhebung der Steuer erfolgt in Eigenregie über das Modell F24. In den allermeisten Gemeinden Südtirols erfolgt der Druck und der Postversand der Briefe über eine spezialisierte Firma auf Veranlassung der Gemeinde.
Weitere bzw. detaillierte Informationen erhält man im Steueramt der jeweiligen Gemeinde.