Erklärt! Der Unterschied zwischen …

5. Dezember 2018

Brutto-, Handels- und Wohnfläche

Jeder, der schon mal mit dem Kauf oder Verkauf einer Wohneinheit zu tun hatte, kennt sie: die verwirrend unterschiedlichen Quadratmeterzahlen.

Da ist die mit gemütlichen 60 m² angekündigte Wohnung plötzlich winzig klein. Oder man kauft eine Wohnung von 90 m², zahlt aber für 120 m². Das ist ärgerlich! Aber nur, wenn Sie die Unterschiede zwischen diesen Flächenangaben nicht kennen. Deshalb werden wir Sie heute aufklären:

Die Bruttofläche

Das ist die Fläche einer Wohnung inklusive der Innen- und Außenwände. Es handelt sich dabei also um die ge- und bebaute Fläche. Je dicker die Wände, desto größer fällt die Bruttofläche aus. Genauso erweitert die Anzahl der Wände die Bruttofläche. Zugleich verringern dicke und viele Wände die Wohnfläche einer Wohneinheit:

Die Wohnfläche (auch: Nettofläche)

Die Wohnfläche einer Gebäudeeinheit ist jene Fläche, die man betreten bzw. benutzen kann: also die Bruttofläche ohne Wände und Außenwände. Hierzu zählt übrigens nur die Fläche IM Haus, Terrassen und Balkone werden dabei nicht berücksichtigt. Die kommen erst in der Handelsfläche zur Geltung:

Die Handelsfläche (auch: Verkaufsfläche)

Wer eine Wohneinheit (ver-)kaufen möchte, muss zunächst die Handelsfläche berechnen. Diese ergibt sich aus der Bruttofläche – also der Komplettfläche einer Wohnung samt Mauern – plus Quoten:

Exkurs: Die Quoten
Räumlichkeiten wie Keller, Garage oder zusätzliche Flächen wie Gärten, Balkone oder Terrassen werden nur zu einem Teil in die Handelsfläche einbezogen, da sie nicht zur vollwertigen Wohnfläche gehören, aber dennoch einen Mehrwert darstellen. Der Anteil, der zur Handelsfläche gezählt wird, wird also in Quoten, sprich in Prozentsätzen angegeben. So werden z.B. Garagen mit 50 %, Kellerräume mit 30 %, Gärten mit 10 %, Terrassen mit 30 % und Balkone mit 50 % berechnet: Hier gibt es die komplette Quotenaufschlüsselung der möglichen, zu einer Wohneinheit zählenden Zusatzflächen.

Die Bruttofläche zzgl. dieser Quoten ergibt also die Handels- bzw. Verkaufsfläche. Multipliziert man diese mit dem Quadratmeterpreis – der sich wiederum an der Ortschaft, der Lage und weiteren Faktoren zur Wohnqualität orientiert – ergibt sich der effektive Preis. Garagen bzw. PKW-Stellplätze werden oftmals auch pauschal zum Preis dazugerechnet, also nicht in Quoten kalkuliert.

Zu guter Letzt: die Konventionalfläche

Als Konventionalfläche wird jene Fläche bezeichnet, die für die Beantragung einer Förderung beim zuständigen Amt notwendig ist. Hier können Sie diese online berechnen  – für eine ganz genaue Auskunft wenden Sie sich idealerweise direkt an das Amt für Wohnungsbau.

Übrigens: Es gibt auch noch den Katasterwert einer Wohnung! Dieser wird herangezogen, um die Steuern und Abgaben zu berechnen, die der Besitzer bezahlen muss. Der Katasterwert stellt also den steuerlichen Wert einer Immobilie an.